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Universitätsbibliothek Zürich

Urheberrecht/Copyright in ZORA

1. Was macht die ZORA-Redaktion mit der Submitter-Angabe der Sichtbarkeit des PDFs (anyone, registered users only, repository staff only)?

Die ZORA-Redaktion prüft das in jedem Fall nach. Mitentscheidend ist, welche Angaben der Submitter im Copyright-Formular macht. Daraus ergibt sich dann, wie die ZORA-Redaktion die Sichtbarkeit einstellt.

2. Welche Sichtbarkeit des Volltextes stellt die ZORA-Redaktion ein, wenn sie zu einem Volltext keinerlei Copyrightangaben findet?

Registered users. Falls eine Contact Email Adresse eingegeben wurde, wird diese belassen, dies ermöglicht „request a copy“.

3. Manchmal darf ein PDF in ZORA nicht offen sein, oder es gibt kein PDF in ZORA - und gleichzeitig bietet der Verlag freien Zugriff. Was tun?

  • Link zum freien Volltext beim Verlag in ZORA platzieren unter "official URL".
  • "free access at" auswählen. Somit weiss der Benutzer: das PDF in ZORA ist zwar nicht frei, aber über den Link komme ich - allenfalls nach einer Sperrfrist - zum freien Volltext.

Als Faustregel kann man annehmen, dass dies so ist.

Diejenige der restriktivsten Zeitschrift. Beispiel: eine Dissertation enthält ein akzeptiertes Manuskript eines Journals der American Chemical Society, und ein Verlags-PDF eines Open Access-Journals. Die Sichtbarkeit muss dann eingestellt werden auf „registered users only“. Grund: Die American Chemical Society erlaubt nicht, dass akzeptierte Manuskripte (oder Verlags-PDFs) offen in Repositories wie ZORA gezeigt werden. 
Als Alternative ist es sehr zu empfehlen, die Dissertation in mehrere Files zu unterteilen. Somit könnte der Teil des Open Access Journals offen in ZORA sein, während der Teil der American Chemical Society für „registered users only“ ist.

  • Die Autorinnen oder Autoren sind gemäss Verlagsvertrag (Copyright Transfer Agreement) oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags berechtigt, das mitgelieferte PDF offen zugänglich in ZORA zu hinterlegen, eventuell mit Sperrfrist.
  • Die Autorinnen oder Autoren haben gemäss Verlagsvertrag (Copyright Transfer Agreement) oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags kein Recht, ihre Publikation als PDF in ZORA offen zu hinterlegen..

Die ZORA-Redaktion prüft die Angaben anhand der Copyright-Datenbank. Findet sie solche und widersprechen diese der Submitter-Deklaration, so gilt die Version der ZORA-Redaktion. Findet sie keine oder unklare Informationen, so gelten die Angaben des Submitters. Die Angaben des Submitters werden in jedem Fall im Eingabeformular stehen gelassen, damit man immer weiss, was ausgefüllt wurde.

Weiterführende Informationen

Fragen zu ZORA?

oa@ub.uzh.ch

+41 44 635 41 62