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Besitzen Sie das Urheberrecht an Ihren Daten, können Sie diese mit einer Creative Commons Lizenz versehen und veröffentlichen. Sammeln Sie Daten von Personen, müssen Sie zusätzlich die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes beachten, um die Daten (und die Privatsphäre der Personen) zu schützen.
Alle Daten von Personen, die genutzt werden können, um diese zu identifizieren, müssen im Einklang mit dem Datenschutzgesetz geschützt werden. Dazu gehören nicht nur Name, Emailadresse oder ähnliches, sondern auch Bilder, Videos, Informationen zum Beruf oder Alter, ja sogar Tanzbewegungen lassen Personen identifizieren. Besonders schützenswerte personenbezogene Daten werden oft auch als "sensitive Daten" bezeichnet. Welche Daten als sensitiv eingestuft werden, ist im Datenschutzgesetz abschliessend festgehalten.
Personendaten | besonders schützenswerte Personendaten (sensitive Daten): |
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Personenbezogene Daten können wie andere Daten auch gespeichert, (kollaborativ) bearbeitet und geteilt werden. Nur müssen zusätzliche Sicherheitsmassnahmen getroffen werden:
Das Team Datenschutzrecht der Universität Zürich bietet einen ersten Überblick über wichtige Themen rund um den Umgang mit sensitiven Daten (inkl. Glossar).
Datenschutz bei Forschungsvorhaben
Hilfe rund um rechtliche Aspekte im Forschungdaten-Management bietet Ihnen das DMLawTool. Mithilfe eines Entscheidungsbaumes erhalten Sie gezielt auf Ihr eigenes Forschungsprojekt ausgerichtete Informationen zu Datenschutz, Urheberrecht und Lizenzen.
Webseite der Universitätsbibliothek zu Urheberrecht und Lizenzen
Mit dem Self-Assessment-Tool des Teams Datenschutzrecht gewinnen Sie rasch eine Übersicht darüber, ob Sie in Ihrem Projekt überhaupt mit personenbezogenen Daten arbeiten, wo Sie genauer hinschauen und ob Sie einen Antrag bei einer Ethikkommission einreichen müssen.
Zum Selbstbeurteilungs-Tool Datenschutz DESAT
Damit Sie personenbezogene oder sensitive Daten öffentlich teilen können, müssen Sie diese anonymisieren oder pseudonymisieren. Anonymisierte Daten gelten nicht mehr als Personendaten und können offen geteilt werden. Im Gegensatz zu pseudonymisierten Daten unterliegen sie nicht mehr dem Datenschutz.
Personenbezogene oder sensitive Informationen werden so aggregiert, neu gruppiert oder gelöscht, damit niemand ohne grossen Mehraufwand die einzelnen Personen in den Daten wieder identifizieren kann.
Die Daten werden so aggregiert, neu gruppiert oder gelöscht, dass die Personen hinter den Daten nicht mehr identifiziert werden können. Mithilfe des Schlüssels können die ursprünglichen Daten jedoch wieder hergestellt werden.
Wenn Sie Ihre Daten aus ethischen, rechtlichen oder technischen Gründen nicht teilen können, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die zugehörigen Metadaten oder Datendokumentation zu teilen. So ist der Datensatz selbst nicht öffentlich, aber die Information, dass er vorhanden ist.
Sie sind unsicher, ob Sie sich mit Ihrer Studie ethisch im grünen Bereich bewegen? Lassen Sie Ihr Forschungsprojekt ethische beurteilen und reichen Sie es bei der verantwortlichen Kommission Ihrer Fakultät ein.
Forschende der MNF können Stephan Neuhauss kontaktieren: stephan.neuhauss@imls.uzh.ch.
Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät prüft Forschungsvorhaben, die nicht unter das Humanforschungsgesetz fallen, nach ethischen Gesichtspunkten. Vor der Eingabe sollte das „Datenschutz- und Ethik Self-Assessment Tool“ (DESAT) der Universität Zürich konsultiert werden.
Als Forschende der Geistes- oder Sozialwissenschaften können Sie anhand der Checkliste der Ethikkommission prüfen, ob Ihre Studie eines Ethikantrags bedarf:
Download: Ethik-Checkliste der Philosophischen Fakultät (DOCX, 56 KB)
Weitere Orientierung finden Sie bei der Ethikkommission der PhF
An der WWF existiert ein Verfahren zur Prüfung der ethischen Unbedenklichkeit für wirtschaftswissenschaftliche Projekte. Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Leiter der dortigen Ethikkommission, Prof. Michel Maréchal
An der ThF existiert ein Verfahren zur Prüfung der ethischen Unbedenklichkeit für Projekte des Theologischen und Religionswissenschaftlichen Seminars. Checkliste und Antragsformular befinden sich hier.
Forschungsvorhaben aus allen Bereichen der Humanforschung beurteilt die Kantonale Ethikkommission (KEK). Sie überprüft die Einhaltung der Richtlinien des Humanforschungsgesetzes.