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Universitätsbibliothek Zürich

Datenschutz

Besitzen Sie das Urheberrecht an Ihren Daten, können Sie diese mit einer Creative Commons Lizenz versehen und veröffentlichen. Sammeln Sie Daten von Personen, müssen Sie zusätzlich die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes beachten, um die Daten zu schützen.

Welche Daten muss ich schützen?

Geschützt werden müssen alle Daten von Personen, die genutzt werden können, um diese zu identifizieren. Dazu gehören nicht nur Name, Emailadresse oder ähnliches, sondern auch Bilder, Videos, sogar Tanzbewegungen lassen Personen identifizieren. Zusätzlich müssen auch sensitive Daten geschützt werden. Welche Daten als sensitiv eingestuft werden, ist im Datenschutzgesetz abschliessend festgehalten.

Daten von identifizierbaren Personen              Sensitive Daten
  • Name, Adresse, Telefon
  • E-Mail, Username
  • Ausweis-Daten
  • Biometrische Daten
  • Gesundheitsdaten
  • Standortdaten
  • usw.
  • Politische Meinungsäusserungen
  • Religiöse Überzeugungen
  • Angaben zur Sexualität
  • Gesundheitsdaten

Wie geht man mit personenbezogenen Daten um?

Personenbezogene Daten können wie andere Daten auch gespeichert, (kollaborativ) bearbeitet und geteilt werden. Nur müssen zusätzliche Sicherheitsmassnahmen getroffen werden:

  1. Bei der Planung: Sie organisieren sichere Datenspeicher und bereiten die Einverständniserklärungen entsprechend so vor, dass Sie die Daten am Ende teilen dürfen.
  2. Beim Daten sammeln: Sie erhalten von Partizipant*innen das Einverständnis, die Daten am Ende zu veröffentlichen (in anonymisierter Form). Personenbezogene Daten müssen auf einem Server gespeichert werden, welcher sicherstellt, dass kein unerlaubter Zugriff darauf erfolgen kann. Die Zentrale Informatik der UZH stellt dazu UZH-interne Server zur Verfügung. Kontaktieren Sie dafür die IT-Verantwortlichen Ihres Instituts.
  3. Beim Daten prozessieren: Die Daten können nur über sichere Verbindungen mit anderen für die kollaborative Bearbeitung geteilt werden, z.B. via SWITCHfilesender.
  4. Beim Daten veröffentlichen: Um die Daten veröffentlichen zu können, müssen die Partizipant*innen ihr Einverständnis gegeben haben, die Daten müssen genügend anonymisiert sein oder der Zugriff auf die Daten wird  eingeschränkt. Zusätzlich können Sie mit der Vergabe einer Lizenz regulieren, wie die Daten weitergenutzt werden dürfen.

Das Team Datenschutzrecht der Universität Zürich bietet einen ersten Überblick über wichtige Themen rund um den Umgang mit sensitiven Daten (inkl. Glossar).

Datenschutz bei Forschungsvorhaben

Hilfe rund um rechtliche Aspekte im Forschungdaten-Management bietet Ihnen das DMLawTool. Mithilfe eines Entscheidungsbaumes erhalten Sie gezielt auf Ihr eigenes Forschungsprojekt ausgerichtete Informationen zu Datenschutz sowie Urheberrecht und Lizenzen.

Mit dem Self-Assessment-Tool des Teams Datenschutzrecht gewinnen Sie rasch eine Übersicht darüber, ob Sie in Ihrem Projekt überhaupt mit personenbezogenen Daten arbeiten, wo Sie genauer hinschauen und ob Sie einen Antrag bei einer Ethikkommission einreichen müssen.

Zum Selbstbeurteilungs-Tool Datenschutz


Daten anonymisieren und pseudonymisieren

Damit Sie personenbezogene oder sensible Daten öffentlich teilen können, müssen Sie diese anonymisieren oder pseudonymisieren. Anonymisierte Daten können offen geteilt werden und unterliegen – im Gegensatz zu pseudonymisierten Daten – nicht mehr dem Datenschutz.

Anonymisieren

Personenbezogene oder sensible Informationen werden so aggregiert, neu gruppiert oder gelöscht, damit niemand ohne grossen Mehraufwand die einzelnen Personen in den Daten wieder identifizieren kann.

Pseudonymisieren

Die Daten werden so verschlüsselt, dass die Personen hinter den Daten nicht mehr identifiziert werden können. Mithilfe des Schlüssels können die ursprünglichen Daten jedoch wieder hergestellt werden.


Metadaten statt Daten teilen

Wenn Sie Ihre Daten aus ethischen, rechtlichen oder technischen Gründen nicht teilen können, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die zugehörigen Metadaten zu teilen. So ist der Datensatz selbst nicht öffentlich, aber die Information, dass er vorhanden ist. 


Ethisch auf Nummer sicher? Checken Sie Ihr Projekt.

Sie sind unsicher, ob Sie sich mit Ihrer Studie ethisch im grünen Bereich bewegen? Lassen Sie Ihr Forschungsprojekt ethische beurteilen und reichen Sie es bei der verantwortlichen Kommission Ihrer Fakultät ein.

Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Forschende der MNF können Stephan Neuhauss kontaktieren: stephan.neuhauss@imls.uzh.ch.

Medizinische Fakultät

Als Forschende im Bereich Medizin können Sie Ihr Forschungsprojekt anhand der CEBES-Checkliste auf seine ethische Unbedenklichkeit prüfen:
 

Download: CEBES-Checkliste  
 

Weitere Orientierung zu ethischen Fragen und Ethikanträgen: 

Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte 

Clinical Trials Center USZ

Philosophische Fakultät

Als Forschende der Geistes- oder Sozialwissenschaften können Sie anhand der Checkliste der Ethikkommission prüfen, ob Ihre Studie eines Ethikantrags bedarf:


Download: Ethik-Checkliste der Philosophischen Fakultät (DOCX, 56 KB)
Weitere Orientierung finden Sie bei der Ethikkommission der PhF

Wirtschafts-Fakultät

An der WWF existiert ein Verfahren zur Prüfung der ethischen Unbedenklichkeit für wirtschaftswissenschaftliche Projekte. Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Leiter der dortigen Ethikkommission, Prof. Michel Maréchal

Theologische Fakultät

An der ThF existiert ein Verfahren zur Prüfung der ethischen Unbedenklichkeit für Projekte des Theologischen und Religionswissenschaftlichen Seminars. Checkliste und Antragsformular befinden sich hier.

Kantonale Ethik-Kommission

Forschungsvorhaben aus allen Bereichen der Humanforschung beurteilt die Kantonale Ethikkommission (KEK). Sie überprüft die Einhaltung der Richtlinien des Humanforschungsgesetzes.