Datenschutz
Seien es Facebook-Posts, medizinische Messungen oder Interview-Material: Wann immer Sie mit Daten über einzelne Personen arbeiten, tragen Sie die Verantwortung, deren persönliche Freiheit zu schützen. Und somit ihre Daten.
Besitzen Sie das Urheberrecht an Ihren Daten, können Sie diese mit einer Creative Commons Lizenz versehen und veröffentlichen. Aber Achtung: Nicht alle Daten können einfach so veröffentlicht werden.
Welche Daten muss ich schützen?
Daten von identifizierbaren Personen | Sensible Daten |
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Wie mit personenbezogenen Daten umgehen?
Hilfe rund um rechtliche Aspekte im Forschungdaten-Management bietet Ihnen das DMLawTool. Mithilfe eines Entscheidungsbaumes erhalten Sie gezielt auf Ihr eigenes Forschungsprojekt ausgerichtete Informationen zu Datenschutz sowie Urheberrecht und Lizenzen
Tutorial: DMLaw Tool (10 min, englisch)
Daten anonymisieren und pseudonymisieren
Damit Sie personenbezogene oder sensible Daten öffentlich teilen können, müssen Sie diese anonymisieren oder pseudonymisieren. Anonymisierte Daten können offen geteilt werden und unterliegen – im Gegensatz zu pseudonymisierten Daten – nicht mehr dem Datenschutz.
Anonymisieren
Personenbezogene oder sensible Informationen werden so aggregiert, neu gruppiert oder gelöscht, damit niemand ohne grossen Mehraufwand die einzelnen Personen in den Daten wieder identifizieren kann.
Pseudonymisieren
Die Daten werden so verschlüsselt, dass die Personen hinter den Daten nicht mehr identifiziert werden können. Mithilfe des Schlüssels können die ursprünglichen Daten jedoch wieder hergestellt werden.
Metadaten statt Daten teilen
Wenn Sie Ihre Daten aus ethischen, rechtlichen oder technischen Gründen nicht teilen können, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die zugehörigen Metadaten zu teilen. So ist der Datensatz selbst nicht öffentlich, aber die Information, dass er vorhanden ist.
Ethisch auf Nummer sicher? Checken Sie Ihr Projekt.
Sie sind unsicher, ob Sie sich mit Ihrer Studie ethisch im grünen Bereich bewegen? Aktuell bieten drei Fakultäten Verfahren für die ethische Beurteilung von Forschungsprojekten.
Philosophische Fakultät
Als Forschende der Geistes- oder Sozialwissenschaften können Sie anhand der Checkliste der Ethikkommission prüfen, ob Ihre Studie eines Ethikantrags bedarf:
Download: Ethik-Checkliste der Philosophischen Fakultät (DOCX, 56 KB)
Weitere Orientierung finden Sie bei der Ethikkommission der PhF
Wirtschafts-Fakultät
An der WWF existiert ein Verfahren zur Prüfung der ethischen Unbedenklichkeit für wirtschaftswissenschaftliche Projekte. Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Leiter der dortigen Ethikkommission, Prof. Michel Maréchal
Medizinische Fakultät
Als Forschende im Bereich Medizin können Sie Ihr Forschungsprojekt anhand der CEBES-Checkliste auf seine ethische Unbedenklichkeit prüfen:
Weitere Orientierung zu ethischen Fragen und Ethikanträgen:
Kantonale Ethik-Kommission
Forschungsvorhaben aus allen Bereichen der Humanforschung beurteilt die Kantonale Ethikkommission (KEK). Sie überprüft die Einhaltung der Richtlinien des Humanforschungsgesetzes.
Schneller geht es mit dem Selbstbeurteilungstool
Mit dem Self-Assessment-Tool des Teams Datenschutzrecht gewinnen Sie rasch eine Übersicht:
- Ist mein Projekt in Sachen Datenschutz und Ethik auf der sicheren Seite?
- Wo muss ich genauer hinschauen?
- Brauche ich grünes Licht von einem Fach-Gremium?
Zum Selbstbeurteilungs-Tool Datenschutz
Forschungsergebnisse publizieren
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Urheberrecht und Copyright
Verlagsvertrag und Autorenrechte